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   VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18   

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VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18 (https://dejure.org/2019,51457)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.08.2019 - 7 A 228/18 (https://dejure.org/2019,51457)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. August 2019 - 7 A 228/18 (https://dejure.org/2019,51457)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Ob er im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist angesichts dessen nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - und Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - beide zitiert nach juris).

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283/288 und Beschluss vom 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375/387; BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, a.a.O.), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 - BVerfGE 21, 12/27f. und Beschluss vom 26.04.1978 - 1 BvL 29/76 - BVerfGE 48, 227/239) und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Urteile vom 16.09.1981, a.a.O., und vom 01.08.1986 - 8 C 112/84 - sowie Beschluss vom 19.09.1983 - 8 N 1/83 - beide zitiert nach juris).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Die Prognose kann insofern gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation durch den Satzungsgeber die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01- zitiert nach juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich gehalten sind, im Rahmen der Prüfung einer Gebührenkalkulation keine sog. "ungefragte Fehlersuche" vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f. für ein Normenkontrollverfahren).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 4 L 299/07

    Zur Gebührenkalkulation im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    In diesem Zusammenhang findet die vom OVG Sachsen-Anhalt angenommene zulässige Überschreitung des Gebührensatzes von 3 % (sog. Bagatellgrenze, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2009 - 4 L 299/07 - zitiert nach juris) keine Anwendung.

    Die sog. Bagatellgrenze rechtfertigt sich aus Gründen der Praktikabilität und ist bei einer Überschreitung des nach § 5 Abs. 1 S. 2 HS 1 KAG LSA höchstzulässigen Gebührensatzes von 3 % zu ziehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Gelingt es dem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung spätestens in der mündlichen Verhandlung nicht, sachgerechte Erläuterungen zur Gebührenkalkulation abzugeben, damit das Gericht die dort festgesetzten Gebührensätze nachvollziehen kann, so erweist sich die Gebührenkalkulation als rechtswidrig, weil nicht festgestellt werden kann, ob die maßgeblichen Gebührensätze wirksam festgesetzt worden sind (zur Rechtswidrigkeit einer Satzung aus diesem Grund: OVG Magdeburg, Urteil vom 27.07.2006 - 4 K 253/05 -, juris).(Rn.45).

    Die mit dem streitgegenständlichen Bescheid festgesetzte Abfallgebühr erweist sich auch deshalb als rechtswidrig, weil aufgrund fehlender Angaben des Beklagten nicht festgestellt werden konnte, ob die maßgeblichen Gebührensätze wirksam festgesetzt worden sind (zur Rechtswidrigkeit einer Satzung aus diesem Grund: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.2006 - 4 K 253/05 - zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Knüpft der bei der Erstellung der Kalkulation gewählte Stichtag an Sachverhalte in der Vergangenheit an, so hat der Satzungsgeber den Ist-Zustand der anschlusspflichtigen Grundstücke zugrunde zu legen und gerade keine Prognoseentscheidung anzustellen (so auch zu bekannten Einnahmen und Ausgaben: OVG Magdeburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 L 115/09 -, juris).(Rn.43).

    Danach sind jedenfalls für das Jahr 2017 die bekannt gewordenen anschlusspflichtigen Grundstücke und damit der Ist-Zustand zugrunde zu legen und ist gerade keine Prognoseentscheidung anzustellen (so auch zu bekannten Einnahmen und Ausgaben: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2010 - 4 L 115/09 - zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Um den Anforderungen des § 2 Abs. 2 S. 2 KAG-LSA gerecht zu werden, ist erforderlich und auch ausreichend, dass die satzungsrechtliche Bestimmung unmissverständlich deutlich macht, dass die ersetzende Satzung anstelle des bis zu ihrer Verkündung geltenden Satzungsrechts Geltung auch für die Vergangenheit beansprucht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.03.2000 - 1 K 12/00 - zitiert nach juris).

    Dieses Schlechterstellungsverbot soll verhindern, dass die Kommune einen im Nachhinein erkannten Fehler nutzt, um sich Mehreinnahmen im Vergleich zu der ersetzten Regelung zu verschaffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2506/14

    Eintritt der Bindungswirkung eines Urteils bei Zustellung der Entscheidung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Das Ermessen kann sich aber im Hinblick auf die Notwendigkeit, rechtliches Gehör zu gewähren, oder mit Rücksicht auf die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, im Einzelfall dahingehend verdichten, dass nur die Wiedereröffnung sachgerecht ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - zitiert nach juris).

    Ergeht wie hier gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so tritt die Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 S. 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972 - OVG Thüringen, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 ZKO 25.00 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2015 - 5 LA 195/14 - alle zitiert nach juris).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeutet für den Gesetzgeber die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58/135).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Für die Begründung von Verwaltungsakten gilt allgemein der rechtsstaatliche Grundsatz, dass der Staatsbürger, in dessen Rechte die Verwaltung eingreift, einen Anspruch darauf hat, die dafür maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32-45).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
    Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.05.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147/185 und Beschluss vom 17.01.1957 - 1 BvL 4/54 - BVerwGE 6, 55/70).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung;

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 N 00.1645

    Hausmüllentsorgungsgebühren; Abfallgebührensatzung; Rückwirkender Satzungserlass;

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 111/00

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer

  • VG Schwerin, 29.10.2009 - 4 A 396/06

    Anschlusszwang einer Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2006 - 4 O 332/05

    Kostenerstattung, Kalkulator, Kalkulation, Gutachten, Privatgutachten

  • VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen

  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 37.11

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Sachsen-Anhalt

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.1989 - 12 A 154/87
  • VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 660/20

    Abfallgebührenerhebung; Erstellung einer Gebührenkalkulation für zurückliegende

    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 25.05.2020 Widerspruch und bezog sich zur Begründung auf die rechtskräftige Entscheidung des VG Magdeburg vom 15.08.2019 (u.a. Az. 7 A 228/18 MD).

    Mit Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD) hat die Kammer entschieden, dass sich die Vorgängersatzung des Beklagten (Abfallgebührensatzung in der Fassung vom 13.12.2018), die auch auf das Gebührenjahr 2019 Anwendung finden sollte, als insgesamt nichtig erweist.

    Wie bereits in seinem Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD, zitiert nach juris) ausgeführt, nimmt das Gericht - auch unter Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen des Beklagten - weiterhin an, dass bei der der Gebührenkalkulation nicht allein die tatsächlich angeschlossenen Grundstücke maßgeblich sind, auf denen Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten anfallen, sondern vielmehr der Kreis der normativ Anschlusspflichtigen zu berücksichtigen ist (vgl. zu diesem Ansatz der Sachverhalt in BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - zitiert nach juris), weil aufgrund des hohen Anteils von Vorhaltekosten bzw. Fixkosten (ca. 60 %) die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung nicht proportional zum tatsächlichen Maß der Inanspruchnahme steigen.

  • VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung und der dahinterstehenden

    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 07.05.2020 Widerspruch und bezog sich zur Begründung auf die rechtskräftige Entscheidung des VG Magdeburg vom 15.08.2019 (u.a. Az. 7 A 228/18 MD).

    Mit Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD) hat die Kammer entschieden, dass sich die Vorgängersatzung des Beklagten (Abfallgebührensatzung in der Fassung vom 13.12.2018), die auch auf das Gebührenjahr 2019 Anwendung finden sollte, als insgesamt nichtig erweist.

    Wie bereits in seinem Urteil vom 15.08.2019 (Az. 7 A 228/18 MD, zitiert nach juris) ausgeführt, nimmt das Gericht - auch unter Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen des Beklagten - weiterhin an, dass bei der der Gebührenkalkulation nicht allein die tatsächlich angeschlossenen Grundstücke maßgeblich sind, auf denen Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten anfallen, sondern vielmehr der Kreis der normativ Anschlusspflichtigen zu berücksichtigen ist (vgl. zu diesem Ansatz der Sachverhalt in BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - zitiert nach juris), weil aufgrund des hohen Anteils von Vorhaltekosten bzw. Fixkosten (ca. 60 %) die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung nicht proportional zum tatsächlichen Maß der Inanspruchnahme steigen.

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